
Mod: 
- Zunhammer 18500 PU
- Zunhammer Vibro
- Zunhammer Hose
- Zunhammer Front-Dock
- Zunhammer Docking
- Möscha Duo
- Vogelsang SwingUp 

Modell: daniel11/Luis
Textur: daniel11/Luis
Ingame: fruktor
Scripts: fruktor, Face

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HINWEISE:


Folgende Mods sind unbedingt erforderlich:

- ManualIgnition 
	http://landwirtschafts-simulator.de/mod.php?lang=de&mod_id=182

	
Folgende Mods werden dringend empfohlen:

- ES-Limiter
	http://landwirtschafts-simulator.de/mod.php?lang=de&mod_id=130
	
- RealLights
	visit: www.eifok-team.de

- DustWheels
	visit: www.eifok-team.de


Allgemeine Hinweise:

- Die Anbaugeräte können nicht angeschaltet werden. 
  Die Ausbringung ist immer mit dem (ausgewählten) Zunhammer Fass zu starten, ebenso alle Pumpvorgänge.
  
- Für Feedback und Updates: www.eifok-team.de


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RECHTE:

Dieser Mod darf ,ohne vorherige Genehmigung von uns, auf keinen anderen Seiten zum Download gestellt werden. 
Wir behalten uns das Recht vor alle Links entfernen zu lassen die nicht auf den originalen Downloadlink verweisen. 
Sämtliche Scripte dürfen nicht frei verwendet werden, sofern keine Erlaubnis oder allgemeine Freigabe vom Autor vorhanden ist.

Wir berufen uns in allen Fällen auf das Urhebergesetz. Hier einige wichtige Paragraphen.

§ 12 Veröffentlichungsrecht
(1) Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist.
(2) Dem Urheber ist es vorbehalten, den Inhalt seines Werkes öffentlich mitzuteilen oder zu beschreiben, 
solange weder das Werk noch der wesentliche Inhalt oder eine Beschreibung des Werkes mit seiner Zustimmung veröffentlicht ist.

§ 14 Entstellung des Werkes
Der Urheber hat das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seines Werkes zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden.

§ 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen
Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden. Handelt es sich um eine Verfilmung des Werkes, um die Ausführung von Plänen und Entwürfen eines Werkes der bildenden Künste, um den Nachbau eines Werkes der Baukunst oder um die Bearbeitung oder Umgestaltung eines Datenbankwerkes, so bedarf bereits das Herstellen der Bearbeitung oder Umgestaltung der Einwilligung des Urhebers.

Quelle und weitere Gesetzesauszüge: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html

Wir bitten darum diese Gesetze einzuhalten, da sie mit diesem Hinweis rechtskräftig sind. 



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